Urteil Schadenersatz durch Mietinteressenten
Schlagworte
Schadenersatz durch Mietinteressenten; Verschulden bei Vertragsschluß, vorvertragliches Verschulden, Mietinteressent, schuldhaftes Verhalten, Mietvertrag, Zustandekommen, Mietvertragsformular, Nichtunterzeichnung, Vertrauenstatbestand
Leitsatz
1. Übersendet der Vermieter dem Mietinteressenten einen nicht unterschriebenen Mietvertragsentwurf mit dem Bemerken, der Mietvertrag solle erst nach Eingang der Kautionszahlung von dem Vermieter unterschrieben werden, und unterzeichnet der Mieter den ihm übersandten Mietvertragsentwurf nicht, so kommt ein Mietvertrag nicht zustande.
2. Hat der Mieter in diesem Fall bei den Vertragsverhandlungen als sicher in Aussicht gestellt, daß er die Wohnung anmieten werde, so haftet er aus dem Ge sichtspunkt des vorvertraglichen Verschuldens auch ohne Mietvertrag auf den Mietzins solange, bis für den Vermieter erkennbar wird, daß der Mieter wegen der Nichtunterzeichnung des Mietvertragsformulars von einem Abschluß des Mietvertrages nicht ausgeht.
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