Urteil Schäden an der Mietsache aufgrund von Obliegenheitsverletzungen
Schlagworte
Schäden an der Mietsache aufgrund von Obliegenheitsverletzungen
Leitsatz
Ein Tennisspieler kann eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht gedeckte Beschädigung der Tennishalle, in der er einen Tennisplatz gemietet hat, auch dann zu vertreten haben, wenn ihm kein Verstoß gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) angelastet werden kann (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Juni 2018 - XII ZR 79/17 - GE 2018, 994 = NJW-RR 2018, 1103).
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