Urteil Sanierungsrecht


Schlagworte

Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Bestimmtheit der Forderung; Nichtigkeit des Abgabenbescheides wegen Unbestimmtheit; gesamtschuldnerische Haftung oder Quotenhaftung nach Miteigentumsanteilen; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung

Leitsatz

Läßt ein an die Miteigentümer eines sanierungsbetroffenen Grundstücks gerichteter Bescheid über die Forderung eines Ausgleichsbetrages nach § 154 BauGB für die Empfänger nicht eindeutig erkennen, ob sie jeweils als Gesamtschuldner oder nur zu der ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Haftungsquote herangezogen werden, so ist der Bescheid wegen Unbestimmtheit nichtig und vermag die Verjährungsfrist nicht zu unterbrechen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

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