Urteil Sanierungsgebiet, förmliche Festlegung des -es
Schlagworte
Sanierungsgebiet, förmliche Festlegung des -es; Sanierungssatzung, Bestimmtheit; Verfahrensfehler; erneute Beschlußfassung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abschluß der Sanierung; Aufhebung der Sanierungssatzung, Erhebung von Ausgleichsbeträgen
Leitsatz
Eine verfahrensfehlerhaft zustande gekommene Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets kann auch dann noch erneut beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt werden (§ 215 Abs. 3 BauGB 1986 = § 215 a Abs. 2 BauGB 1998), wenn die Sanierung bereits abgeschlossen und die förmliche Festlegung schon aufgehoben worden ist.
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