Urteil Sammelheizung nicht allgemein üblicher Zustand im ehemaligen Ost-Berlin
Schlagworte
Sammelheizung nicht allgemein üblicher Zustand im ehemaligen Ost-Berlin; Modernisierungsduldung; Mikrozensus nicht ausreichend für statistischen Nachweis
Leitsätze
1. Ob zwei Drittel der Altbauwohnungen im ehemaligen Ost-Berlin mit einer Sammelheizung ausgestattet sind, hat der Vermieter darzulegen.
2. Der Mikrozensus des Statistischen Landesamtes Berlin vom 13. September 1999 reicht dafür nicht.
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