Urteil Sammelheizung mit zentraler Warmwasserversorgung bei Berliner Zwischenkriegsbauten allgemein üblich


Schlagworte

Sammelheizung mit zentraler Warmwasserversorgung bei Berliner Zwischenkriegsbauten allgemein üblich

Leitsatz

Bei Wohnungen der Baualtersklasse 1919 bis 1949 ist die Ausstattung mit Sammelheizung und zentraler Warmwasserversorgung in Berlin allgemein üblich.

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