Urteil Sammelheizung mit zentraler Warmwasserversorgung bei Berliner Zwischenkriegsbauten allgemein üblich
Schlagworte
Sammelheizung mit zentraler Warmwasserversorgung bei Berliner Zwischenkriegsbauten allgemein üblich
Leitsatz
Bei Wohnungen der Baualtersklasse 1919 bis 1949 ist die Ausstattung mit Sammelheizung und zentraler Warmwasserversorgung in Berlin allgemein üblich.
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