Urteil Sammelbeurkundung
Schlagworte
Sammelbeurkundung; Voraussetzungen der -
Leitsatz
Eine Sammelbeurkundung nach § 13 Abs. 2 BeurkG setzt voraus, daß den Be teiligten bei der ersten Verlesung klar ist, daß der übereinstimmende Inhalt nur einmal verlesen wird.
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