Urteil Salvatorische Klausel verpflichtet nicht zur Nachholung nicht gewahrter Schriftform


Schlagworte

Salvatorische Klausel verpflichtet nicht zur Nachholung nicht gewahrter Schriftform; Zeitmietvertrag; Erhaltungsklausel; Ersetzungsklausel

Leitsatz

Eine allgemeine salvatorische Klausel (Erhaltungs- und Ersetzungsklausel) in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.

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