Urteil Saldotheorie, keine Anwendung der - bei Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit
Schlagworte
Saldotheorie, keine Anwendung der - bei Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit; Geschäftsunfähig- keit, keine Saldoabwicklung bei -
Leitsatz
Auf die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Vertrages, der mangels Geschäftsfähigkeit eines Vertragspartners nichtig ist, findet die Saldotheorie keine Anwendung (im Anschluß an BGHZ 126, 105 ff. und unter Aufgabe von BGH, Urt. v. 11. März 1988, V ZR 27/87, NJW 1988, 3011).
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