Urteil Sachwertverfahren bei Ermittlung des Verkehrswertes von Erholungsgrundstücken
Schlagworte
Sachwertverfahren bei Ermittlung des Verkehrswertes von Erholungsgrundstücken; Schuldrechtsanpassung
Leitsätze
a) Der Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist der Höhe nach nicht auf den Zeitwert des Gebäudes (§ 12 Abs. 3) beschränkt.
b) Die Anwendung des Sachwertverfahrens bei der Ermittlung des Verkehrswerts i.S. von § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist bei Grundstücken, die der Erholung dienen, in der Regel nicht zu beanstanden.
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