Urteil Sachverständigenhaftung
Schlagworte
Sachverständigenhaftung; Grundstücksersteigerer; Gutachten
Leitsätze
a) Zur Sachverständigenhaftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren.
b) Der Ersteigerer als Meistbietender ist "Verfahrensbeteiligter" i. S. d. § 839 a BGB. Die Amtspflichten eines gerichtlichen Gutachters sind zugunsten eines Ersteigerers drittgerichtet. Die Wirkung eines Wertgutachtens erschöpft sich nicht nur in der Wertsetzung, sondern beeinflußt über diese hinaus den weiteren Gang des Zwangsversteigerungsverfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags. Zu dem ersatzfähigen Schaden des Ersteigerers gehört jeder durch ein unrichtiges Gutachten und die darauf beruhende gerichtliche Entscheidung adäquat verursachte und in den Schutzbereich der verletzten Sachverständigenpflicht fallende Vermögensschaden. (Leitsatz b) der Redaktion)
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