Urteil Sachverständigengutachten im Rahmen der Ertragswertmethode ohne Nennung der Vergleichsobjekte und Vergleichspreise


Schlagworte

Sachverständigengutachten im Rahmen der Ertragswertmethode ohne Nennung der Vergleichsobjekte und Vergleichspreise

Leitsatz

Ein Gericht darf einem Sachverständigengutachten nicht folgen, das im Rahmen der Ertragswertmethode zur Verkehrswertschätzung von Grundstücken auf Vergleichsmieten (Rohertrag) abstellt, ohne die Vergleichsobjekte und Vergleichspreise zu nennen (weil sich der Gutachter insoweit für schweigepflichtig hält).

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