Urteil Sachmangel des Sondernutzungsrechts
Schlagworte
Sachmangel des Sondernutzungsrechts; Kanaldeckel im Garten
Leitsatz
Es liegt kein Sachmangel des Wohneigentums vor, wenn die mit-verkaufte Garten-Sondernutzungsfläche eine unterirdische Wasseranschlußstation mit einem Kanaldeckel (Durchmesser ca. 1 m) enthält, der gelegentlich zu Revisionszwecken geöffnet werden muß.
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