Urteil Sachaufklärung


Schlagworte

Sachaufklärung; Nachbarklage; Schweinehaltung; VDI-Richtlinie 3471; Rücksichtnahmegebot; Nahbereich; Immissionen; Abstand

Leitsatz

Ein Verwaltungsgericht darf sich nicht ohne weitere Sachaufklärung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen (hier: eines Schweinestalls in 60 m Abstand zur Wohnbebauung) auf die Abstandswerte der VDI-Richtlinie 3471 stützen, wenn diese selbst bei Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände und im Nahbereich von unter 100 m für den Regelfall eine Sonderbeurteilung verlangt und wenn weitere Umstände gegen die Anwendbarkeit der Abstandswerte sprechen.

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