Urteil Rückzahlungsfrist für Kaution


Schlagworte

Rückzahlungsfrist für Kaution; Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter über Schönheitsreparaturen

Leitsätze

1. Dem Vermieter steht nach der Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Überlegungs- und Prüfungsfrist hinsichtlich der Rückzahlung der Kaution zu. Wenn Ansprüche wegen noch nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen im Raum stehen, beträgt die Frist sechs Monate.

2. Die Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter über die Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Nachmieter ohne Zustimmung des Vermieters läßt dessen Anspruch auf Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht entfallen.

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