Urteil Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei beendetem Gewerberaummietverhältnis


Schlagworte

Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei beendetem Gewerberaummietverhältnis; Abrechnungsfrist

Leitsätze

1. Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Nebenkosten ab, so kann der Mieter bei beendetem Gewerberaummietverhältnis die Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen verlangen. (im Anschluss an BGH - VIII ZR 57/04 - GE 2005, 543 für Wohnraum)

2. Der Anspruch auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen wird fällig, wenn die Abrechnungsfrist erfolglos abgelaufen ist und das Mietverhältnis beendet ist. Die Entstehung und die Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs sind nicht davon abhängig, dass noch ein fälliger und durchsetzbarer Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung besteht.

(Leitsätze des Einsenders)

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