Urteil Rückzahlung überzahlter Betriebskosten bei Unklarheiten
Schlagworte
Rückzahlung überzahlter Betriebskosten bei Unklarheiten
Leitsatz
Der Mieter kann Rückzahlung der Betriebskosten insoweit verlangen, als eine Betriebskostenposition der erteilten Abrechnung anhand der Belege nicht nachvollziehbar ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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