Urteil Rückzahlung erhöhter Betriebskostenvorschüsse wegen inhaltlicher Unrichtigkeit der der Erhöhung zugrunde liegenden Abrechnung
Schlagworte
Rückzahlung erhöhter Betriebskostenvorschüsse wegen inhaltlicher Unrichtigkeit der der Erhöhung zugrunde liegenden Abrechnung
Leitsatz
Der Mieter kann Rückzahlung der unter Vorbehalt gezahlten Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse trotz formeller Wirksamkeit der der Erhöhung zugrunde liegenden Abrechnung insoweit verlangen, als die Abrechnung evident inhaltlich unrichtig ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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