Urteil Rückzahlung einer rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichszahlung für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Rückzahlung einer rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichszahlung für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; Verjährung

Leitsatz

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines bei Beendigung des Mietverhältnisses rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichsbetrages für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB, sondern der Regelverjährung von drei Jahren.

(Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.