Urteil Rückzahlung der Kaution bei notariellem Grundstücksverkauf vor dem 19. Juni 2001, aber nach dem Bundestagsbeschluß über Mietrechtsreform
Schlagworte
Rückzahlung der Kaution bei notariellem Grundstücksverkauf vor dem 19. Juni 2001, aber nach dem Bundestagsbeschluß über Mietrechtsreform; Kautionshaftung bei Eigentümerwechsel
Leitsatz
Ist der Grundstückserwerber nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden, haftet er für die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Sicherheit jedenfalls dann, wenn der notarielle Grundstückskaufvertrag vor der Verkündung des Gesetzes am 19. Juni 2001, aber nach der entsprechenden Beschlußfassung durch den Deutschen Bundestag am 29. März 2001 abgeschlossen worden ist.
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