Urteil Rückwirkende Sonderumlage für mehrere Jahre und Verjährung
Schlagworte
Rückwirkende Sonderumlage für mehrere Jahre und Verjährung
Leitsätze
1. Die Wohnungseigentümer können eine Sonderumlage beschließen, die auf mehrere vergangene Jahre aufgeteilt wird.
2. Die Verjährung der Forderung auf Zahlung der Sonderumlage beginnt nicht mit Beschlußfassung, sondern mit Anforderung durch den Verwalter.
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