Urteil Rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete


Schlagworte

Rückwirkende Herabsetzung der Stichtagsmiete; Verjährung der Rückforderungsansprüche; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Stichtagsmiete; Mietherabsetzung, rückwirkende, Verjährungsfrist; Verjährungsunterbrechung; Preisstellenbescheid; Mietzins, preisrechtlich unzulässig

Leitsatz

1. Eine rückwirkende Mietherabsetzung durch die Mietpreisstelle liegt nur dann vor, wenn diese Rückwirkung nach Inhalt und Ausmaß ausdrücklich von der Behörde verfügt wird.

2. Auch bei einer rückwirkenden Herabsetzung der Stichtagsmiete verjähren sich ergebende Rückzahlungsansprüche des Mieters in einem Jahr von der Leistung an.

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