Urteil Rückwirkende Grundsteuererhöhung bei preisgebundenem Wohnraum
Schlagworte
Rückwirkende Grundsteuererhöhung bei preisgebundenem Wohnraum
Leitsatz
Eine Umlage von nachträglich angefallenen Betriebskosten (hier: rückwirkende Grundsteuererhöhung) ist auch bei preisgebundenem Wohnraum möglich, wenn dies innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Grundsteuerbescheids geschieht.
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