Urteil Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses
Schlagworte
Rückwirkende Erhöhung des Mietzinses; Mietzinserhöhung, rückwirkende; öffentlich geförderte Wohnung; Mietpreisrecht; Kostenmiete, jeweils zulässige; Formularklausel; Nachforderungsanspruch; Beendigung des Mietverhältnisses; Treu und Glauben
Leitsatz
Ist bei einer preisgebundenen Neubauwohnung die jeweils zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart, so kann der Vermieter auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses durch einseitige Mieterhöhungserklärung gegenüber dem ehemaligen Mieter einen Nachforderungsanspruch erwerben.
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