Urteil Rückwirkende Betriebskostenerhöhung
Schlagworte
Rückwirkende Betriebskostenerhöhung; Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen; Staffelmiete
Leitsätze
1. Eine Klausel, die bei vereinbarter Bruttokaltmiete eine unbeschränkte rückwirkende Geltendmachung von Betriebskostenerhöhungen seit Vertragsabschluß bzw. vom Zeitpunkt der Entstehung an zuläßt, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.
2. Der Mieter ist nicht befugt, die durch spätere Modernisierung hinzugekommenen Kabelgebühren aus der Abrechnung herauszustreichen, weil er kein Interesse mehr an einem Kabelanschluß hat.
3. Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe durch den Mieter setzt seine entsprechende Erklärung in Textform nach Abrechnung voraus, die ab deren Zugang wirkt.
4. Eine eigenmächtige Senkung des Betriebskostenvorschusses ohne Anpassungserklärung ist unzulässig.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?