Urteil Rückwirkende Anfechtung des Mietvertrages nach Gebrauchsüberlassung
Schlagworte
Rückwirkende Anfechtung des Mietvertrages nach Gebrauchsüberlassung; Rückabwicklung des angefochtenen Mietvertrages; Umsatzsteuer für Wertersatzanspruch; arglistige Täuschung; Kündigung; nichtiger Mietvertrag
Leitsätze
a) Die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume wegen arglistiger Täuschung ist auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages neben der Kündigung zulässig. Sie wirkt gemäß § 142 Abs. 1 BGB auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.
b) Der in Höhe der ortsüblichen Miete bestehende Anspruch auf Wertersatz gemäß § 818 Abs. 2 BGB unterliegt bei nichtigem Mietvertrag wie ein Mietzinsanspruch der Umsatzsteuer (Fortführung Senatsurteil vom 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95 - NZM 1998, 192).
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