Urteil Rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels für Fernwärmekosten bei älteren Gebäuden


Schlagworte

Rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels für Fernwärmekosten bei älteren Gebäuden; ordnungsgemäße Verwaltung; Rückwirkungsverbot

Leitsatz

Ein Beschluss über die rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels für Heizkosten zu 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch entspricht dann nicht ordnungsgemäßer WEG-Verwaltung, wenn das Gebäude mit Fernwärme versorgt wird; der Verteilungsschlüssel des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkVO gilt entgegen dem Wortlaut des § 7 Abs. 3 HeizkVO in diesen Fällen nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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