Urteil Rückübertragungsbescheid, Teilrücknahmebescheid, Aussetzung eines Räumungsrechtsstreites, Vorgreiflichkeit
Schlagworte
Rückübertragungsbescheid, Teilrücknahmebescheid, Aussetzung eines Räumungsrechtsstreites, Vorgreiflichkeit
Leitsatz
Ein - von dem Grundstückseigentümer rechtzeitig mit dem Widerspruch angefochtener - Teilrücknahmebescheid, durch den der zur Eigentümerstellung führende frühere Rückübertragungsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll, stellt jedenfalls dann keinen rechtfertigenden Grund zur Aussetzung eines von dem Eigentümer gegen den Pächter - und ursprünglich gemäß § 3 VZOG als Eigentümer Eingetragenen - angestrengten Räumungsrechtsstreites nach § 148 ZPO dar, wenn der Teilrücknahmebescheid nicht für sofort vollziehbar erklärt wurde.
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