Urteil Rückübertragungsausschluss
Schlagworte
Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Zwangslage; Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Grundstückswert
Leitsatz
Für den Tatbestand des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG ist ein auffälliges Mißverhältnis zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem Wert eines Grundstücks entscheidungserheblich.
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