Urteil Rückübertragungsausschluss
Schlagworte
Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschließungsgrund; Ausschlussgrund; komplexen Wohnungsbau
Leitsatz
Der Restitutionsausschluß des komplexen Wohnungsbaus ist auch dann gegeben, wenn bei der Rückübertragung die Zerreißung städtebaulicher Zusammenhänge nicht zu befürchten ist, weil das genannte bebaute Areal einem Alteigentümer zustünde.
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