Urteil Rückübertragungsausschluss
Schlagworte
Rückübertragungsausschluss; Anwendbarkeit des VermG; Unternehmensrückgabe; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck
Leitsätze
1. Die Entscheidung des sachlich unzuständigen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen führt nicht zur Aufhebung des Bescheides, wenn dem Kl. hierdurch kein Rechtsnachteil entsteht.
2. Zur Anwendbarkeit des VermG bei vorangegangener Enteignung eines Grundstücks nach dem Aufbaugesetz.
3. Anforderungen an den Nachweis von Machtmißbrauch i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG.
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