Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kettenausschlagung

Leitsatz

Ein nachberufener Erbe, der sich vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes auf seine Stellung als Erbe nicht berufen hat, kann einen zugungsten des erstausschlagenden Erben ergangenen, auf § 1 Abs. 2 VermG gestützten Restitutionsbescheid nicht mit der Behauptung zu Fall bringen, das Grundstück oder Gebäude sei nach der Erbausschlagung nicht wirksam in Volkseigentum übergegangen.

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