Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Zwangsaussiedlung; Einzelfallunrecht; Wiedergutmachung im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung; Rehabilitierung
Leitsatz
Die vermögensrechtlichen Folgemaßnahmen der Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet begründeten für sich genommen kein qualifiziertes Einzelfallunrecht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG. Aufgrund ihrer gesetzlichen Bewertung als grob rechtsstaatswidrige Maßnahmen sind sie nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wiedergutzumachen.
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