Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; diskriminierende Entschädigung
Leitsätze
Behörden und Gerichte sind bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich (§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG) festgesetzt wurde (im Anschluß an BVerwGE 95, 289). Dabei ist besonders zu beachten, daß diese Anweisungen häufig schon ihrer Formulierung nach die Diskriminierung gebietsfremder Eigentümer verschleiern sollten.
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