Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Erbbaurecht; Entschädigung für das Bauwerk
Leitsatz
Der Anspruch auf Restitution eines befristeten Erbbaurechts umfaßt auch den Anspruch auf Entschädigung für das Bauwerk gemäß § 27 ErbbauVO und das zugehörige dingliche Recht gemäß § 28 ErbbauVO. Daher sind dem Geschädigten nach dem Ablauf der Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt wurde, statt des Erbbaurechts diese Rechte zurückzugewähren.
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