Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Verkauf der Miteigentumshälfte durch Nichtverfolgten
Leitsatz
Hat ein Nichtverfolgter seine Miteigentumshälfte an einem Grundstück veräußert, weil der Miteigentümer als Verfolgter i. S. des § 1 Abs. 6 VermG zum Verkauf der anderen Grundstückshälfte gezwungen worden ist, erfaßt der Schädigungstatbestand auch das Rechtsgeschäft des nicht verfolgten Miteigentümers. Stehen die beiden Rechtsgeschäfte in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang, spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, daß der Zwangsverkauf ursächlich für das Verkaufsgeschäft des Nichtverfolgten war.
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