Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Erbeinsetzung als Schenkung
Leitsatz
Die Erbeinsetzung des Staates fällt unter den Begriff der "Schenkung" im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn sie in ihrer Wirkung einer Schenkung von Todes wegen gleichkommt.
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