Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Buchgrundstück; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Eigentumsverzicht durch Erbengemeinschaft
Leitsätze
1. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen auch Buchgrundstücke, die, ohne selbst bauliche Anlagen aufzuweisen, für die bestimmungsgemäße Nutzung des bebauten Nachbargrundstücks notwendig sind.
2. Ein Anspruch auf Rückgabe eines wegen Überschuldung in Volkseigentum übergegangenen Mietwohngrundstücks (§ 1 Abs. 2 VermG) kann auch dann bestehen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft stand und alle Miterben ihr Grundeigentum nacheinander und beschränkt auf ihren Erbanteil aufgaben.
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