Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Nachlassgegenstand; Erbengemeinschaft; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Natur der Sache; Bruchteilsrestitution
Leitsätze
Hat der staatliche Verwalter an der Veräußerung eines Nachlaßgegenstands durch die Erbengemeinschaft nur mitgewirkt, ohne das Geschäft selbst zu betreiben, ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfüllt.
Ist ein Nachlaßgegenstand durch Veräußerung aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden, so ist eine Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen. Der Miterbe kann nicht verlangen, daß ihm anstelle der untergegangenen gesamthänderischen Berechtigung Bruchteilseigentum eingeräumt wird.
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