Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Investititonsbescheinigung; Investitionsvorrangbescheid; Grundstücksverkehrsgenehmigung

Leitsätze

Der durch eine dinglich wirksame Verfügung über das Eigentum an einem restitutionsbelasteten Grundstück gemäß § 3 Abs. 4 Sätze 2 und 3 VermG untergegangene Rückübertragungsanspruch lebt wieder auf, wenn die dem Erwerb zugrunde liegende Investititonsbescheinigung (§ 2 Abs. 1 BInvG) bzw. der Investitionsvorrangbescheid (§§ 4, 8 InvorG) - die die Grundstücksverkehrsgenehmigung ersetzen (§ 2 Abs. 3 BInvG, § 11 Abs. 1 InVorG) - bestandskräftig aufgehoben worden sind (im Anschluß an Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 63.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 20 = ZOV 1997, 433).

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