Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis; Ausnahme von der Regelvermutung bei Verkauf nach der Ausreise

Leitsatz

Die Regelvermutung, daß ein ausreisebedingter Grundstücksverkauf auf unlauteren Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG beruhte, greift nicht ein, wenn das Grundstück nach der Ausreise durch einen Bevollmächtigten veräußert wurde. Ob die bei der Ausreise bestehende Zwangslage in derartigen Fällen für den Eigentumsverlust ursächlich war, muß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls aufgeklärt und nach allgemeinen Beweisgrundsätzen entschieden werden.

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