Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Widerlegung
Leitsatz
Die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG für einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust kann nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise widerlegt werden. Der "direkte Gegenbeweis" als Mittel, um die Verfolgungsvermutung auf andere Weise zu entkräften, ist nicht statthaft.
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