Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück
Leitsatz
Bei den sogenannten Republikfluchtfällen, in denen es zu einer Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz der DDR ohne Entschädigungszahlung gekommen war, folgt die Entschädigungslosigkeit nicht aus dem Regelwerk zur Anordnung Nr. 2 vom 20. August 1958 über die staatliche Treuhandverwaltung.
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