Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Erbausschlagung; Kettenerbausschlagung; Berechtigtenstellung; rechtliches Gehör; Überzeugungsgrundsatz; Begründungspflicht
Leitsätze
1. Auch eine durch unlautere Machenschaften erwirkte Erbausschlagung kann vermögensrechtliche Ansprüche begründen.
2. In den Fällen der sogenannten Kettenerbausschlagung steht der vermögensrechtlichen Berechtigung des nachrangigen Erben nur ein erfolgreicher Restitutionsantrag eines vorrangigen Erben entgegen; der bloße, später zurückgenommene oder bestandskräftig abgelehnte Antrag ist unschädlich.
3. Ist der Vortrag eines Beteiligten zu Rechtsfragen vom Tatsachengericht nicht erkennbar in Erwägung gezogen worden, kann der darin liegende Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im Revisionsverfahren geheilt werden.
4. Zu den Anforderungen an den Überzeugungsgrundsatz und die Begründungspflicht nach § 108 Abs. 1 VwGO.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?