Urteil Rückübertragung von Unternehmen
Schlagworte
Rückübertragung von Unternehmen; Unternehmensrestitution; werbende Gesellschaft; Ausgründung; Gesellschaftsvermögen; Vermögensverlust; Restgesellschaft; Spaltgesellschaft
Leitsatz
§ 6 Abs. 1 a Satz 4 VermG ist nicht anwendbar, wenn ein Teil des Gesellschaftsvermögens vor den schädigenden Maßnahmen im Wege der "Ausgründung" auf einen selbständigen Rechtsträger außerhalb des Beitrittsgebiets übertragen worden ist.
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