Urteil Rückübertragung
Schlagworte
Rückübertragung; schädigende Maßnahme; Verwalterverkauf; unlautere Machenschaft
Leitsätze
Eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchstabe c VermG (sog. Verwalterverkauf) liegt nicht vor, wenn der Verwalter nur eine noch offene Verpflichtung des geflohenen Grundstückseigentümers erfüllt (hier: Abwendung eines Kaufpreisrückzahlungsanspruchs der Käuferin aus einem nicht genehmigten Grundstückskaufvertrag durch Abschluss eines Ergänzungskaufvertrages zum höchstzulässigen und bereits gezahlten Kaufpreis).
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