Urteil Rückübertragung


Schlagworte

Rückübertragung; Waldgrundstück; Gemeindewald; Forstwirtschaftsbetrieb; Vermögensübergang; grundstücksbezogene Verbindlichkeiten; Rechtsübergang; Vermögensintegrität

Leitsätze

Die Rückübertragungen eines Vermögensgegenstandes an eine öffentlich rechtliche Körperschaft schließt den Übergang der konkret auf den Vermögensgegenstand bezogenen Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse ein.

Mit der Rückübertragung eines Waldgrundstücks, das einem staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb als Rechtsträger unterstellt war, gehen allein die grundstücksbezogenen, nicht zugleich auch betriebliche Verbindlichkeiten und Rechtsverhältnisse über.

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