Urteil Rücktrittsrecht, vertragliches
Schlagworte
Rücktrittsrecht, vertragliches; Vertragsuntreue; unzulässige Rechtsausübung; Beweislast, Verteilung der -; Rechtsausübung, unzulässige -; Waffengleichheit, - im Prozeß
Leitsatz
Wer den "Tu quoque"-Einwand erhebt, braucht nur darzulegen und zu beweisen, der Gegner habe sich vom Vertrag losgesagt. Es obliegt dann dem Gegner, die Berechti gung seiner Lossagung darzulegen und zu beweisen.
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