Urteil Rücksichtnahmepflicht bei Beschluss über Rauchmeldereinbau


Schlagworte

Rücksichtnahmepflicht bei Beschluss über Rauchmeldereinbau; Beschlusskompetenz; ordnungsgemäße Verwaltung; Nachweispflichten der Eigentümer

Leitsätze

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt eine Beschlusskompetenz für den Einbau ordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchmelder.

2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Einbau von Rauchmeldern und die daraus folgende Kostentragung hält sich nur dann im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn man in angemessener Weise Rücksicht darauf nimmt, dass einzelne Wohnungseigentümer ihr Sondereigentum bereits mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet haben.

3. Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum nachweislich bereits mit DIN-Norm-gerechten Geräten ausgestattet und den Nachweis über die erforderliche Wartung erbracht haben, sind von den Kosten der Anschaffung und Wartung angemessen auszunehmen; ihnen können entsprechende Nachweispflichten gegenüber der Verwaltung auferlegt werden.

(Leitsätze der Redaktion)

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