Urteil Rückgewähr der Mietkaution durch Grundstückserwerber
Schlagworte
Rückgewähr der Mietkaution durch Grundstückserwerber
Leitsatz
Bei einem Eigentumswechsel vor dem 1. September 2001 (Inkrafttreten der Mietrechtsreform) ist § 572 BGB a. F. weiterhin anwendbar. Der Erwerber haftet also für die Rückgewähr der Mietsicherheit nur, wenn ihm diese ausgehändigt worden ist oder er die Verpflichtung zur Rückgewähr übernommen hat. (Leitsatz der Redaktion)
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